PPWR-Compliance – Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 – prüfen Sie jetzt Ihre Pflichten. – Mehr erfahren oder kontaktieren Sie uns unter info@bin2green.com

Verpackungen

Verpackungen

Die gesetzlichen Vorschriften verpflichten Personen und Unternehmen – sowohl juristische Personen als auch gewerblich tätige Privatpersonen –, die Verpackungen auf den Markt bringen, beispielsweise Importeure, Hersteller oder Onlinehändler, sämtliche Verpflichtungen des Verpackungsrechts zu erfüllen.

packaging service

Unternehmen, die uns vertrauen

Leistungen

Unsere Leistungen

Kommunikation mit lokalen Systembetreibern

Nutzen Sie unser umfassendes Netzwerk und unsere Expertise, um Ihre Verpflichtungen schnell und zuverlässig zu erfüllen. Wir übernehmen den damit verbundenen Aufwand für Sie.

Vierteljährliche Meldungen

Wir benachrichtigen Sie rechtzeitig vor jeder vierteljährlichen Meldung. So verpassen Sie keine Fristen mehr.

Bevollmächtigter Vertreter

Da bestimmte Vorschriften die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters erfordern, bieten wir Ihnen diese wichtige Dienstleistung umfassend an.

Persönlicher Key Account Manager

Jeder Kunde erhält einen persönlichen Key Account Manager, der individuelle Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die EPR-Compliance bietet.

Vorteile

Warum bin2green?

Ein Portal

Die Plattform bietet einen umfassenden Überblick über die relevanten Vorschriften und konzentriert sich dabei insbesondere auf Verpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) sowie Batterien.

Automatisierung

Mithilfe künstlicher Intelligenz optimieren wir die Erstellung vierteljährlicher Meldungen und Registrierungsformulare und reduzieren dadurch den erforderlichen Arbeitsaufwand.

Faire Preise

Durch den Einsatz künstlicher Intelligenz können wir unsere internen Prozesse effizienter gestalten und unsere Preise deutlich niedriger halten als viele unserer Wettbewerber.

Spezialisierung

Wir wissen, dass die richtige Einordnung von Verpackungen manchmal schwierig sein kann. Bei unbekannten oder schwer zu bestimmenden Verpackungsarten können Sie sich auf das umfassende Fachwissen und die Erfahrung unseres Teams verlassen.

So funktioniert es

So funktioniert die Zusammenarbeit

Nur drei Schritte sind erforderlich, um mit uns zusammenzuarbeiten. Erfahren Sie, wie Sie sicherstellen können, wie Sie Ihre EPR-Compliance dauerhaft sicherstellen können.

Kontaktieren Sie uns

Nehmen Sie über unsere Kontaktseite Kontakt mit uns auf. Erzählen Sie uns mehr über Ihr Unternehmen. Anschließend senden wir Ihnen ein auf Ihre Anforderungen abgestimmtes Formular zum Ausfüllen.

Formular ausfüllen

Füllen Sie das Formular aus, das wir Ihnen per E-Mail zusenden. Achten Sie darauf, vollständige, korrekte und präzise Angaben zu machen, damit wir diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden einreichen können.

Wir übernehmen den Rest

Sie müssen nichts Weiteres unternehmen. Wir kümmern uns um den Rest und kontaktieren Sie rechtzeitig vor dem Ende des nächsten Quartals, damit Sie das Formular erneut ausfüllen können.

Kundenstimmen

Werden Sie Teil unserer Werden Sie einer unserer zufriedenen Kunden.

Blog

Aktuelle Blogbeiträge und Fachwissen

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

Welche wesentlichen Verpflichtungen ergeben sich aus dem Verpackungsgesetz?
  • Den Gehalt an Schwermetallen und gefährlichen Stoffen in Verpackungen begrenzen.
  • Volumen und Gewicht der Verpackung auf das erforderliche Mindestmaß reduzieren und gleichzeitig die Anforderungen an das verpackte Produkt erfüllen.
  • Den Kontrollbehörden technische Unterlagen vorlegen, die die Erfüllung der in den §§ 3 und 4 festgelegten Verpflichtungen nachweisen, und den Kunden entsprechende Nachweise zur Verfügung stellen.
  • Die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen in dem in Anlage Nr. 3 des Verpackungsgesetzes festgelegten Umfang sicherstellen.
  • Einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Personen stellen, die zur Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen verpflichtet sind.
  • Aufzeichnungen über die auf den Markt gebrachten oder in Verkehr befindlichen Verpackungen führen.

Ja. Jeder, der Verpackungen oder verpackte Produkte auf den Markt bringt oder in Verkehr bringt, ist verpflichtet, entsprechende Aufzeichnungen zu führen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000.000 CZK (ca. 40.000 €) geahndet werden.

Die für den jeweiligen Zeitraum – das Kalenderquartal – in Rechnung gestellte Vergütung wird auf Grundlage der in der Verpackungsmengenmeldung angegebenen Verpackungsmenge sowie der jeweils geltenden Gebührenordnung berechnet.

Die Verpackungsmengenmeldung muss innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Quartals eingereicht werden. Auf Grundlage dieser Meldung wird eine Rechnung ausgestellt. Wird die Verpackungsmengenmeldung nicht eingereicht oder die in Rechnung gestellte Gebühr nicht bezahlt, kann dies einen Grund für den Rücktritt vom Vertrag darstellen.

Bleiben Sie rechtlich auf dem neuesten Stand

Kontaktieren Sie unser Expertenteam, um bei allen Entwicklungen rund um die EPR-Vorschriften auf dem neuesten Stand zu bleiben.

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