PPWR-Compliance – Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 – prüfen Sie jetzt Ihre Pflichten. – Mehr erfahren oder kontaktieren Sie uns unter info@bin2green.com

FAQ

FAQ

Die häufigsten Fragen zur EPR-Compliance, zur Vorbereitung auf die PPWR, zu Dienstleistungen als Bevollmächtigter sowie zu den Verpflichtungen für Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) und Batterien in Tschechien und der Slowakei.

Erste Schritte

Wer muss die EPR-Vorschriften in Tschechien und der Slowakei einhalten?

Jedes Unternehmen, das verpackte Produkte, Elektro- oder Elektronikgeräte oder Batterien auf dem tschechischen oder slowakischen Markt in Verkehr bringt, muss die nationalen Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung einhalten.

Dies gilt für lokale Hersteller, Importeure, Fernabsatzhändler und Marktplatzverkäufer – einschließlich ausländischer Unternehmen, die über Amazon, AliExpress, eBay, Allegro, Kaufland Marketplace, Temu oder Shein verkaufen.

Die Compliance umfasst die Registrierung bei der zuständigen Behörde, den Abschluss eines Vertrags mit einer Organisation für Herstellerverantwortung (PRO), die Zahlung von Ökobeiträgen und die regelmäßige Einreichung von Meldungen. bin2green übernimmt all diese Schritte für ausländische Verkäufer, die über keine lokale Niederlassung verfügen.

Ein bevollmächtigter Vertreter ist eine im jeweiligen Land niedergelassene Stelle, die die EPR-Verpflichtungen eines Herstellers übernimmt, der nicht in dem Land ansässig ist, in dem seine Produkte auf den Markt gebracht werden.

Wenn Ihr Unternehmen nicht in Tschechien oder der Slowakei registriert ist, verlangen die nationalen EPR-Vorschriften in der Regel, dass Sie dort einen bevollmächtigten Vertreter benennen, bevor Sie verpackte Waren, Elektro- und Elektronikgeräte oder Batterien auf den Markt bringen.

Der bevollmächtigte Vertreter unterzeichnet die Registrierungsunterlagen, reicht Meldungen ein und fungiert gegenüber der nationalen Behörde und der zuständigen PRO als rechtlicher Ansprechpartner. bin2green bietet diesen Service für Verkäufer mit Sitz außerhalb der EU an, die auf europäischen Marktplätzen tätig sind.

Ja, sofern Ihr Unternehmen in der EU niedergelassen ist. Sie können sich direkt bei der zuständigen PRO registrieren – beispielsweise bei EKO-KOM in Tschechien oder NATUR-PACK beziehungsweise ENVI-PAK in der Slowakei –, den erforderlichen Vertrag abschließen, die vierteljährlichen Meldungen selbst verwalten und die entsprechenden Beiträge bezahlen.

Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist, verlangen die meisten nationalen Vorschriften die Benennung eines lokalen bevollmächtigten Vertreters, da die nationalen Behörden Verpflichtungen gegenüber im Ausland niedergelassenen Unternehmen nicht unmittelbar durchsetzen können.

In diesem Fall übernimmt bin2green für Sie die Registrierung, die Berichterstattung und die Aufgaben des bevollmächtigten Vertreters.

Kontaktieren Sie bin2green unter info@bin2green.com oder über die Kontaktseite. Senden Sie uns eine kurze Beschreibung der Produkte, die Sie auf dem tschechischen oder slowakischen Markt in Verkehr bringen. Dazu gehören die Verpackungsarten, Kategorien der Elektro- und Elektronikgeräte, die chemische Zusammensetzung der Batterien und die Marktplätze, auf denen Sie verkaufen.

Unser Team prüft, welche EPR-Verpflichtungen für Sie gelten, erstellt die Registrierungsunterlagen und bei Bedarf das Mandat für den bevollmächtigten Vertreter. Anschließend melden wir Sie bei der zuständigen PRO an.

Vom ersten Kontakt bis zur ersten ordnungsgemäßen vierteljährlichen Meldung ist der Prozess unkompliziert, sofern der Verkäufer die grundlegenden Produktdaten bereithält.

PPWR (EU 2025/40)

Was ist die PPWR und ab wann gilt sie?

Die PPWR ist die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, offiziell Verordnung (EU) 2025/40. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026.

Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie in allen 27 EU-Mitgliedstaaten durch ein harmonisiertes Regelwerk. Dieses umfasst unter anderem die Herstellerregistrierung, Verpackungskennzeichnung, Beschränkungen bestimmter Verpackungsformate, Anforderungen an den Rezyklatanteil und Verpflichtungen zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für Hersteller außerhalb der EU.

Verkäufer, die verpackte Produkte auf EU-Märkten in Verkehr bringen, sollten vor dem 12. August 2026 vorbereitet sein, um eine Sperrung ihrer Angebote auf Online-Marktplätzen zu vermeiden.

Die PPWR bestätigt und harmonisiert die Verpflichtung, dass Hersteller mit Sitz außerhalb der EU in jedem Mitgliedstaat, in dem ihre Verpackungen erstmals auf dem Markt bereitgestellt werden, einen bevollmächtigten Vertreter benennen müssen.

Darüber hinaus führt die PPWR harmonisierte Kennzeichnungen für Sortierhinweise und Materialidentifikation, Beschränkungen bestimmter Verpackungsformate ab dem 1. Januar 2030 sowie Anforderungen an den Rezyklatanteil ein.

Für Verkäufer, die über Amazon, AliExpress, Temu, eBay oder andere Marktplätze in die EU exportieren, besteht die wichtigste praktische Änderung darin, dass Marktplätze zunehmend eine gültige EPR-Nummer und einen bevollmächtigten Vertreter überprüfen müssen, bevor sie ein Angebot freischalten.

Ja, in der Praxis ist ein frühzeitiges Handeln erforderlich. Obwohl die PPWR grundsätzlich ab dem 12. August 2026 gilt, verlangen mehrere Mitgliedstaaten bereits heute eine EPR-Registrierung für Verpackungen und die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß ihren bestehenden nationalen Rechtsvorschriften.

Marktplätze wie Amazon und Allegro verlangen gültige EPR-Nummern bereits deutlich vor der EU-weiten Frist. Wenn Sie mit der Registrierung bis August 2026 warten, riskieren Sie die Sperrung Ihrer Angebote, versäumte vierteljährliche Meldungen und Verzögerungen bei der kurzfristigen Registrierung.

Es wird empfohlen, sich bereits jetzt zu registrieren und einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die spezifischen PPWR-Anforderungen, beispielsweise zu Kennzeichnung und Verpackungsformaten, können ergänzt werden, sobald die entsprechenden Leitlinien veröffentlicht werden.

Verpackungs-Compliance

Welche wesentlichen Verpackungspflichten gelten für mich in Tschechien?

Gemäß dem tschechischen Verpackungsgesetz, Gesetz Nr. 477/2001 Slg., muss jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem tschechischen Markt in Verkehr bringt:

  • Aufzeichnungen über die auf den Markt gebrachten Verpackungen führen,
  • sich in das Verzeichnis der Verpflichteten eintragen lassen,
  • die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen durch einen Vertrag mit einer zugelassenen PRO sicherstellen – in der Praxis EKO-KOM,
  • den Gehalt an Schwermetallen und gefährlichen Stoffen in Verpackungen begrenzen,
  • Gewicht und Volumen der Verpackungen auf das erforderliche Mindestmaß reduzieren und
  • die erforderlichen technischen Unterlagen bei den Kontrollbehörden einreichen.

bin2green übernimmt im Namen des Verkäufers die Registrierung, den Abschluss des Vertrags mit EKO-KOM und die vierteljährlichen Meldungen.

Ja. Das tschechische Verpackungsgesetz verpflichtet jeden, der Verpackungen oder verpackte Produkte auf den Markt oder in Verkehr bringt, Aufzeichnungen über die Verpackungsmengen nach Materialart zu führen.

Diese Aufzeichnungen bilden die Grundlage für die vierteljährlichen Meldungen an die PRO sowie für die Erfüllung der Verwertungs- und Recyclingziele.

Die nicht ordnungsgemäße Führung dieser Aufzeichnungen kann gemäß dem tschechischen Verpackungsgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 1.000.000 CZK – etwa 40.000 € – geahndet werden. bin2green erfasst die Produkt- und Verpackungsdaten des Verkäufers und erstellt daraus gesetzeskonforme vierteljährliche Meldungen.

EKO-KOM ist die zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung für Verpackungen in Tschechien. Sie betreibt die von tschechischen Kommunen genutzte Sammel- und Sortierinfrastruktur und erhebt von den verpflichteten Unternehmen Ökobeiträge auf Grundlage des Gewichts und Materials der auf den Markt gebrachten Verpackungen.

Im Rahmen seiner Dienstleistung als bevollmächtigter Vertreter schließt bin2green den Vertrag mit EKO-KOM im Namen ausländischer Verkäufer ab. Auf Grundlage der vom Verkäufer gemeldeten Mengen führt bin2green auch die entsprechenden Ökobeiträge ab.

In der Slowakei wird die EPR für Verpackungen durch das Gesetz Nr. 79/2015 Slg. über Abfälle geregelt. Hersteller, die Verpackungen auf dem slowakischen Markt in Verkehr bringen, müssen sich registrieren, einen Vertrag mit einer zugelassenen Verpackungs-PRO abschließen und die Verpackungsmengen nach Materialart melden.

Die beiden wichtigsten zugelassenen Verpackungs-PROs in der Slowakei sind NATUR-PACK und ENVI-PAK. Wie in Tschechien benötigen Unternehmen ohne Niederlassung in der Slowakei in der Regel einen lokalen bevollmächtigten Vertreter.

bin2green bietet diesen Service sowohl für den slowakischen als auch für den tschechischen Markt an. Verkäufer, die in beiden Ländern tätig sind, können daher beide Registrierungen über einen einzigen Ansprechpartner verwalten.

WEEE (Elektro- und Elektronikgeräte)

Wer muss sich in Tschechien und der Slowakei für WEEE registrieren?

Jedes Unternehmen, das Elektro- oder Elektronikgeräte auf dem tschechischen oder slowakischen Markt in Verkehr bringt, muss sich gemäß der EU-WEEE-Richtlinie 2012/19/EU und den jeweiligen nationalen Umsetzungsvorschriften registrieren.

Dies gilt für Hersteller, Importeure, Fernabsatzhändler und Marktplatzverkäufer. Zu den erfassten Kategorien gehören Unterhaltungselektronik, IT- und Telekommunikationsgeräte, große und kleine Haushaltsgeräte, Beleuchtung, Elektrowerkzeuge, Spielzeuge mit elektrischen Funktionen, Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie medizinische Geräte.

Ausländische Verkäufer benennen üblicherweise einen lokalen bevollmächtigten Vertreter, der die Registrierung durchführt, einen Vertrag mit einer WEEE-PRO abschließt und die erforderlichen Meldungen einreicht.

In Tschechien sind mehrere PROs für WEEE zugelassen. Eine der etabliertesten ist ASEKOL, die zahlreiche Kategorien der Unterhaltungselektronik und Informationstechnik abdeckt. ELEKTROWIN konzentriert sich auf größere Haushaltsgeräte, während REMA ebenfalls bestimmte Gerätekategorien betreut.

Welcher PRO-Vertrag erforderlich ist, hängt von den Kategorien der Geräte ab, die der Verkäufer auf den Markt bringt. bin2green ermittelt zunächst die zutreffenden Kategorien und richtet anschließend den passenden Vertrag sowie den Ablauf der vierteljährlichen Meldungen mit der zuständigen tschechischen WEEE-PRO ein.

bin2green unterstützt die in der WEEE-Richtlinie definierten Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten. Dazu gehören Unterhaltungselektronik, IT- und Telekommunikationsgeräte, Haushaltsgeräte, Beleuchtung, Elektrowerkzeuge, Spielzeuge, Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie medizinische Geräte.

Für jede Kategorie gelten eigene Meldepositionen und Beitragssätze. Vor Beginn der Zusammenarbeit bestätigt unser Team, welche Kategorien für den Produktkatalog des Verkäufers gelten. Eine falsche Einstufung kann zu fehlerhaften Meldungen und möglichen Geldbußen führen.

Batterien

Muss ich mich registrieren, wenn ich Batterien oder batteriebetriebene Geräte verkaufe?

Ja, wenn Sie Gerätebatterien, Industriebatterien oder in Produkte integrierte Batterien auf dem tschechischen oder slowakischen Markt in Verkehr bringen. Die entsprechenden Vorschriften ergeben sich aus der EU-Batterieverordnung 2023/1542 und den nationalen Umsetzungsvorschriften.

Dies gilt sowohl für einzeln verkaufte Batterien – wiederaufladbar oder nicht wiederaufladbar – als auch für Produkte mit integrierten Batterien, beispielsweise Unterhaltungselektronik, Elektrofahrzeuge, Elektrowerkzeuge und E-Scooter.

Als Hersteller gilt das Unternehmen, das die Batterie erstmals in dem jeweiligen Land auf den Markt bringt. Marktplätze wie Amazon verlangen mittlerweile eine gültige Batterie-EPR-Nummer, bevor entsprechende Angebote freigeschaltet werden.

ECOBAT ist ein zugelassenes kollektives Rücknahmesystem für Batterien in Tschechien. Es betreibt das Rücknahmenetzwerk und die Meldeinfrastruktur für verpflichtete Hersteller.

Ausländische Verkäufer schließen den Vertrag mit ECOBAT über ihren bevollmächtigten Vertreter ab. bin2green richtet den ECOBAT-Vertrag für Verkäufer ohne Niederlassung in Tschechien ein, erfasst vierteljährlich die Mengen und Angaben zur chemischen Zusammensetzung, reicht die Meldungen ein und verwaltet die Ökobeiträge.

Seit dem 18. August 2025 verlangt Amazon die Einhaltung der Batterie-EPR als Voraussetzung für das Anbieten von Batterien oder Produkten mit integrierten Batterien auf seinen wichtigsten europäischen Marktplätzen. Dies betrifft unter anderem Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden.

Verkäufer ohne gültige Batterie-EPR-Nummer riskieren, dass ihre Angebote gesperrt oder entfernt werden. Amazon betreibt zwar keinen eigenen Marktplatz für Tschechien oder die Slowakei, die Verpflichtungen der Batterieverordnung gelten jedoch weiterhin für Verkäufer, deren Batterien durch grenzüberschreitende Verkäufe über andere Amazon-Marktplätze auf den tschechischen oder slowakischen Markt gelangen.

bin2green hilft Verkäufern dabei, sowohl die Anforderungen der EU-Batterieverordnung als auch die Voraussetzungen für Amazon-Angebote zu erfüllen.

bin2green unterstützt Gerätebatterien, Industriebatterien und Batterien, die in elektronische Geräte integriert sind.

Für jede chemische Zusammensetzung – beispielsweise Lithium-Ionen, Nickel-Metallhydrid, Blei-Säure oder Alkali-Mangan – und jedes Format bestätigt unser Team vor Beginn der Zusammenarbeit die korrekte Einstufung und den geltenden Beitragssatz.

Bei konkreten Fragen oder für den Beginn der Zusammenarbeit können Verkäufer eine E-Mail an info@bin2green.com senden. Die Nachricht sollte Angaben zu den Kategorien, Typen und Marken der auf den Markt gebrachten Batterien, den erwarteten jährlichen Mengen und den verwendeten Marktplätzen enthalten.

Ausländische Verkäufer und Online-Marktplätze

Ich bin ein chinesischer Verkäufer auf Amazon. Benötige ich bin2green?

Wenn Sie verpackte Produkte, Elektro- oder Elektronikgeräte oder Batterien auf dem tschechischen oder slowakischen Markt in Verkehr bringen, unterliegen Sie den EPR-Verpflichtungen – unabhängig davon, in welchem Land Ihr Unternehmen ansässig ist.

Da Ihr Unternehmen nicht in Tschechien oder der Slowakei registriert ist, benötigen Sie einen lokalen bevollmächtigten Vertreter, der die Registrierung, den PRO-Vertrag und die Berichterstattung übernimmt.

Ohne diese Voraussetzungen besteht das Risiko, dass Ihre Angebote auf Amazon, AliExpress, Temu oder anderen Marktplätzen gesperrt werden, sobald die Plattform eine gültige EPR-Nummer verlangt. bin2green ist speziell auf die Unterstützung ausländischer Verkäufer in dieser Situation ausgerichtet.

bin2green arbeitet mit Verkäufern zusammen, die auf Amazon, AliExpress, eBay, Alibaba, Temu, Shein, Kaufland Marketplace und Allegro aktiv sind.

Die Dienstleistung als bevollmächtigter Vertreter gilt unabhängig davon, welche Plattform der Verkäufer nutzt. Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Land, in dem das Produkt auf den Markt gebracht wird, und nicht aus dem verwendeten Marktplatz.

Unser Team kann dabei helfen, das richtige Format der EPR-Nummer und die Hersteller-ID dem Compliance-Portal des jeweiligen Marktplatzes korrekt zuzuordnen, damit die Angebote aktiv bleiben.

Der operative Schwerpunkt von bin2green liegt auf Tschechien und der Slowakei. In diesen Ländern verfügt das Team über eine lokale Gesellschaft, entsprechende PRO-Verträge und direkten Kontakt zu den nationalen Behörden.

Für andere EU-Märkte kann bin2green je nach Einzelfall über Partner koordinieren oder den Service als bevollmächtigter Vertreter abhängig vom jeweiligen Land erweitern.

Verkäufer, die eine Expansion planen, sollten bei der Kontaktaufnahme ihre Zielmärkte angeben, damit von Anfang an die passende Lösung vorgeschlagen werden kann.

Preise und Ablauf

Wie viel kostet die EPR-Compliance mit bin2green?

Die Kosten hängen von den betroffenen Produkt- und Abfallströmen – Verpackungen, WEEE, Batterien oder einer Kombination daraus –, den Ländern – Tschechien, Slowakei oder beiden –, den Mengen des Verkäufers und den verwendeten Marktplätzen ab.

bin2green verwendet ein transparentes Servicemodell, anstatt für jeden Interessenten ein vollständig individuelles Angebot zu erstellen. Um einen genauen Preis zu erhalten, übermittelt der Verkäufer dem Team seinen Produktkatalog und die erwarteten jährlichen Mengen.

Die Gebühren umfassen die Aufgaben des bevollmächtigten Vertreters, die Registrierung, die vierteljährlichen Meldungen und die Kommunikation mit der zuständigen PRO. Die an die PRO zu zahlenden Ökobeiträge werden auf Grundlage der tatsächlichen Mengen weiterberechnet.

Bei einem ausländischen Verkäufer kann die Registrierung üblicherweise innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden, sobald die erforderlichen Unterlagen und Produktdaten vorliegen.

Die genaue Dauer hängt davon ab, wie schnell der Verkäufer seine Unternehmensdaten bereitstellt, das Mandat für den bevollmächtigten Vertreter und den PRO-Vertrag unterzeichnet sowie die Produktkategorien bestätigt.

bin2green erstellt die Unterlagen und reicht den Antrag bei der zuständigen Behörde und PRO ein. Abhängig von den Fristen des jeweiligen Marktplatzes kann unser Team Sie darüber informieren, welche Schritte besonders zeitkritisch sind.

Nach der Registrierung reicht bin2green auf Grundlage der vom Verkäufer gemeldeten Mengen vierteljährliche Meldungen für Verpackungen, WEEE und Batterien ein.

Die Ökobeiträge werden anhand der Preisliste der zuständigen PRO berechnet und über bin2green abgeführt. Ein persönlicher Account Manager informiert den Verkäufer über bevorstehende Fristen, regulatorische Änderungen – insbesondere wichtige PPWR-Meilensteine – und erforderliche Aktualisierungen der Unterlagen.

Wenn ein Marktplatz eine Kopie der EPR-Registrierung oder die Herstellerregistrierungsnummer verlangt, stellt bin2green dem Verkäufer die entsprechenden Dokumente oder Angaben zum Hochladen zur Verfügung.

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